Wettbewerbsrecht
Unter dem Rechtsgebiet des Wettbewerbsrecht, das einen Interessensschwerpunkt von Rechtsanwalt Erich Ehrlinger darstellt, werden die Normen verstanden, die unlautere
Verhaltensweisen eines Unternehmens zum Schutz seiner Mitbewerber und seiner Kunden verbieten.
Rechtsgrundlage für das Wettbewerbsrecht ist hauptsächlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Neben den typischen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, wie z.B. in Form von bewußter Falschinformationen bei Verkäufen in ebay und anderen online-shops, gehören hierzu insbesondere auch die
bewußte unrichtige Informationsverbreitung eines Mitbewerbers über einem seiner Konkurenten.
Da sowohl Abmahnungen, strafbewerte Unterlassungserklärungen als auch einstweilige Verfügungen in diesem Bereich zur „Tagesordnung“ gehören sollte Sie bei allen Fragen hierzu -kurzfristig- den
Rat der Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. einholen.
Darüber hinaus betreuen wir Sie auch zu allen Themen des Rechts des Handelsvertreter.
Rechtsanwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.
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