Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht Die Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Arzthaftungsrecht, weshalb Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher auf dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet spezialisiert ist.
Im Arzthaftungsrecht geht es darum, wie Ärztinnen und Ärzte gegenüber ihren Patientinnen und Patienten verantwortlich sind. Dabei steht die Haftung für schuldhafte Behandlungsfehler im Mittelpunkt.
Wenn ein Arzt seine Patienten nicht angemessen, fachgerecht oder zeitgemäß behandelt, liegt ein Behandlungsfehler vor. Solche Fehler können sowohl durch aktive Handlungen als auch durch Unterlassungen entstehen.
Zu den typischen Beispielen aus diesem Bereich zählen Aufklärungsfehler und sogenannte Kunstfehler.
Beispiele für Behandlungsfehler sind:
– Falsche Diagnose
Dazu gehört auch die Durchführung medizinisch nicht gerechtfertigter oder unnötiger Eingriffe.
In diesen Rechtsbereich fällt auch das versehentliche Zurücklassen von Fremdkörpern während einer Operation.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Aufklärung über die Risiken einer Operation.
– Falscheinsetzung eines Brustimplantats
– Misslungene Schönheitsoperation
Wir unterstützen Sie bei gesetzlichen Nachbesserungen und vertreten Ihre Interessen bei Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldklagen.
Schmerzensgeldzahlungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich sind in Deutschland heute durchaus üblich.
Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.
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