Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht Die Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. setzt sich seit Jahren intensiv mit dem Arzthaftungsrecht auseinander. Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert.
Arzthaftungsrecht umfasst die Verantwortung von Ärzten gegenüber ihren Patienten. Dabei geht es um die Haftung für schuldhafte Behandlungsfehler.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt seinen Patienten nicht angemessen, sorgfältig, fachgerecht oder zeitgemäß behandelt. Fehler können sowohl in Handlungen als auch in Unterlassungen bestehen.
Begriffe wie Aufklärungsfehler und Kunstfehler sind typische Beispiele für Arzthaftungsrecht.
Beispiele für Behandlungsfehler sind:
– Falsche Diagnose
Dazu zählt die Durchführung unnötiger, medizinisch nicht gerechtfertigter Eingriffe.
Auch das versehentliche Zurücklassen von Fremdkörpern während einer Operation fällt in diesen Bereich.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Aufklärung über Operationsrisiken.
– Falscheinsetzung eines Brustimplantats
– Misslungene Schönheitsoperation
Die Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. unterstützt Sie nicht nur bei gesetzlichen Nachbesserungen, sondern auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldklagen.
In Deutschland sind Schmerzensgeldzahlungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich heute durchaus üblich.
Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.
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