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Erbrecht

Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. begleitet Sie kompetent in allen Fragen des Erbrechts. Erbrechts Dabei geht es um die Übertragung von Vermögen einer Person auf eine oder mehrere andere Personen nach deren Tod.

 

Egal, ob es sich um einzelne Vermögenswerte, Immobilien, Familienunternehmen oder größere Betriebe handelt.

 

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers, sondern auch bei Fragen der Erben, anderer Berechtigter sowie von Personen, die nicht bedacht wurden.

 

Beispiele:

– Erbfolge

– Erbenstellung

– Ausschlagung

– Auseinandersetzung

– Pflichtteil

– Anfechtung

– Erbschein

– Schenkung

– Vermächtnis

– Testament

– Erbfähigkeit

– Testierfähigkeit

– Berliner Testament

– Vor- / Nacherbschaft

 

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

www.Kanzlei-EL.de      info@Kanzlei-EL.de