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Familienrecht

Das Familienrecht regelt eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten oder Eltern und Kindern, bzw. Kindern und Eltern/Großeltern. In dieses Rechtsgebiet fällt
neben dem Recht der Scheidung das Unterhaltsrecht unter Verwandten (Kinder, nichteheliche Kinder,…), das Recht der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Gütertrennung),
Umgangsrecht und Sorgerecht, das Recht des Hausrates sowie der Ehewohnung. 

Ferner zählt zum Gebiet des Familienrechts auch das Namensrecht, das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Steuerrecht (in Folge einer Trennung/ Scheidung) und selbstverständlich auch
das Erbrecht (Erbvertrag) und der Ehevertrag.

Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. dient hierbei als kompetenter Ansprechpartner für alle Ihre persönlichen Belange.

Stichwort: Scheidung

Scheidung meint die Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Richterspruch. Die Scheidung erfordert die Einleitung eines
Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht, wobei zu beachten ist, daß es hierzu einer Einschaltung eines Rechtsanwalts/Rechtsanwältin bedarf.

Die sogenannte Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet aber nicht, daß die Ehepartner gemeinsam einen Anwalt beauftragen, sondern meint, daß nur einer ( und zwar der Antragsteller ) der
Ehepartner anwaltlich vertreten ist.

Wichtig: Es ist einem Anwalt sogar untersagt, gegebenfalls als Parteiverrat strafbar, beide Eheleute zu vertreten. Bei gemeinsamen Besprechungen ist daher zuvor zu klären, welchen Ehepartner
der Anwalt vertreten soll.

Auch die sogenannte einverständliche Scheidung ändert daran nichts. Sie meint lediglich, daß die Eheleute sich mit Hilfe des Anwaltes über regelungsbedürftigen Probleme (wie Güterverteilung,
Unterhalt/Hausrat, Sorge- und Umgangsrecht,) vor Durchführung des Scheidungsverfahrens geeinigt haben. Ein Vorteil der einverständlichen Scheidung mit einem Anwalt liegt darin, daß
Verfahrenskosten auf die Hälfte reduziert werden können.

Es besteht auch die Möglichkeit die Scheidung durch eine sogenannte „Mediation“ vorzubereiten. Hierunter versteht man die Einschaltung eines Mediators, der eine einverständliche, gemeinsam
erarbeitete Regelung der Ehepartner im Vorfeld der Scheidung bewirken soll.

Allerdings sollten die vorgeschlagenen Vereinbarungen durch einen Rechtsanwalt überprüft werden.

Stichwort Unterhalt

Immens wichtig ist die Frage des zu zahlenden Unterhalts, sei es für die Kinder oder den -noch wichtiger- für den geschiedenen Ehegatten.

Hier haben sich viele grundlegende Änderungen ergeben, die man unbedingt beachten sollte. Besonders wichtig ist die mögliche Befristung des Ehegattenunterhalts sowie die Verpflichtung zur
Erwerbstätigkeit gerade auch des Ehegatten der ein oder mehrere Kinder betreut.

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

www.Kanzlei-EL.de      info@Kanzlei-EL.de