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Familienrecht

Das Familienrecht Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie zwischen Generationen. Dazu gehören Scheidungen, Unterhaltsansprüche innerhalb der Familie, die Aufteilung von Vermögen, Umgangs- und Sorgerechtsfragen sowie die Regelung von Hausrat und Ehewohnung.

Auch das Namensrecht, die Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften, steuerliche Fragen nach einer Trennung und das Erbrecht zählen zum Familienrecht. Ebenso relevant sind Eheverträge, die vor oder während einer Ehe geschlossen werden.

Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. unterstützt Sie kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Scheidung: Ablauf und Besonderheiten

Eine Scheidung beendet die Ehe durch richterlichen Beschluss, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren wird vor dem Familiengericht eingeleitet und erfordert die Vertretung durch einen Anwalt.

Bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet dies nicht, dass beide Ehepartner denselben Anwalt beauftragen. Vielmehr ist nur der Antragsteller anwaltlich vertreten.

Wichtig: Ein Anwalt darf nicht beide Ehepartner vertreten, da dies als Parteiverrat strafbar sein kann. Vor gemeinsamen Besprechungen muss daher geklärt werden, welchen Ehepartner der Anwalt vertritt.

Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung bleibt diese Regelung bestehen. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich die Ehepartner vor dem Verfahren über wichtige Fragen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt, Hausrat und Sorgerecht geeinigt haben. Ein Vorteil ist die Reduzierung der Verfahrenskosten auf die Hälfte.

Eine Scheidung kann auch durch Mediation vorbereitet werden. Dabei hilft ein neutraler Mediator den Ehepartnern, eine gemeinsame Lösung für die anstehenden Fragen zu finden.

Die vorgeschlagenen Vereinbarungen sollten jedoch immer von einem Anwalt geprüft werden.

Unterhalt: Wichtige Regelungen und Änderungen

Ein zentrales Thema ist die Frage des Unterhalts, sowohl für Kinder als auch für den geschiedenen Ehepartner.

Hier gibt es zahlreiche wichtige Änderungen, die beachtet werden müssen. Besonders relevant sind die mögliche Befristung des Ehegattenunterhalts und die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, auch für den Ehepartner, der Kinder betreut.

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

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