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Verkehrsrecht

Der Bereich des Verkehrsrecht ist ein Schwerpunktbereich der Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. und verfügt mit Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer oder Käufer bei Kaufverträge für Neu- sowie
Gebrauchtfahrzeugen.

 

Darüberhinaus helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Verkehrsunfalls,

Dies beinhaltet neben der Durchsetzung von KFZ-Schäden selbstverständlich auch die Durchsetzung von Personenschäden die Sie als Fahrer oder Beifahrer erlitten haben.

 

Ebenso helfen wir Ihnen auf dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten (OWI). Es handelt sich dabei meist um Vorwürfe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der
Nichteinhaltung des Mindestabstandes, Verstoß gegen allgemeine Verkehrsregeln, Handynutzung etc. mit der Androhung von Punkten sowie Fahrverbot.

 

Eine besondere Rolle spielt hierbei immer wieder die unterschätzte Problematik der sog. „Fahrerflucht“ verbunden mit der Gefahr des Fahrverbots sowie der Entziehung der
Fahrerlaubnis
.

 

Nicht nur bei sog. Anhörungen wegen derartiger Verkehrsverstöße ist die Einschaltung der Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. (und zwar vor Beantwortung der Fragen des
Anhörungsbogens) ratsam.

Dies gilt umso mehr bei Verkehrsverstößen, die eine Straftat darstellen (Trunkenheit, Drogenkonsum, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung
etc.).

 

 

 

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

www.Kanzlei-EL.de      info@Kanzlei-EL.de