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Baurecht

Der Bereich des Baurechts ist ein Interessensschwerpunkt des Rechtsanwalts Erich Ehrlinger und umfasst alle Aspekte des Bauen von der Planung, der Errichtung von baulichen
Anlagen sowie Bauwerken, inkl. deren Umbau sowie dem Abriss von Baulichkeiten.

 

Gerade bei der Errichtung sowie bei dem Umbau von Häuser, Wohnungen, Bürogebäuden, Industriehallen etc. treten dabei immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem
ausführenden Unternehmen hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit / Mängelfreiheit der baulichen Maßnahmen auf.

 

Während der Bauunternehmer sich -oftmals- auf zulässige Abweichungen / Toleranzen, Regelungen des VOB oder Planungsfehler des Architekten bzw. der sonstigen Fachplaner beruft will der Bauher eine
vertragsgemäße Leistung für sein Geld.

 

Auch sog. Mangelfolgeschäden, also Schäden die durch den Mangel des Bauwerks erst enstehen, wie z.B. Schimmelbildung bei fehlerhafter Wärmedämmung spielen hierbei eine besondere Rolle.

 

Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. arbeitet in allen diesen Bereichen seit Jahren mit verschiedenen erfahrenen Sachverständigen zusammen um Ihnen schnell und kompetent zu Ihrem
Recht zu verhelfen. 

 

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

www.Kanzlei-EL.de      info@Kanzlei-EL.de