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Baurecht

Der Bereich des BaurechtsEin Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Erich Ehrlinger liegt im Baurecht. Dies deckt sämtliche Phasen ab, angefangen bei der Planung über die Errichtung von Bauwerken und Anlagen bis hin zum Umbau oder dem Abriss von Gebäuden.

 

Häufig ergeben sich Konflikte zwischen Auftraggebern und ausführenden Firmen, besonders wenn es um den Bau oder die Sanierung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Industriehallen geht. Im Zentrum stehen dabei meist Fragen zur ordnungsgemäßen Ausführung und zur Mängelfreiheit der Arbeiten.

 

Während Bauunternehmen häufig auf zulässige Toleranzen, die Regelungen der VOB oder Planungsfehler durch Architekten und Fachplaner verweisen, erwartet der Bauherr eine Leistung, die exakt der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

 

Eine wichtige Rolle spielen zudem sogenannte Mangelfolgeschäden. Dies sind Schäden, die erst in der Folge eines ursprünglichen Defekts auftreten, wie etwa Schimmelbildung infolge einer fehlerhaften Wärmedämmung.

 

Um Ihnen zügig und versiert zu Ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. in all diesen Fachbereichen seit vielen Jahren mit verschiedenen erfahrenen Sachverständigen.

 

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

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