Zum Inhalt springen

Forderungsrecht und Inkasso

Zu dem Rechtsgebiet des Forderungsrechts Die Rechtsanwälte Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. unterstützen Sie wirksam dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir stützen uns dabei sowohl auf gesetzliche Vorgaben als auch auf alle relevanten vertraglichen Grundlagen.

 

Die Fülle an Gesetzen und die stetige Fortentwicklung der Rechtsprechung machen es Laien schwer. Oft lässt sich kaum mit Sicherheit sagen, ob ein Anspruch tatsächlich besteht oder ob man gegenüber Dritten sogar zur Leistung oder Zahlung verpflichtet ist.

 

Die Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher und Koll. steht Ihnen in solchen Situationen zur Seite. Mit einer über 30-jährigen Erfahrung und dem Einblick in aktuelle Entscheidungen der obersten Gerichte kennen wir die rechtlichen Zusammenhänge genau.

 

War Ihnen beispielsweise bewusst, dass ein Handwerker bei einer Bezahlung ohne Rechnung, also im Rahmen eines Vertrages ohne Beleg, nicht zur Behebung von Mängeln verpflichtet ist?

 

Zu diesem Rechtskomplex gehört auch das Inkassorecht… also das organisierte Eintreiben fremder Forderungen oder Ansprüche.

Das Internet birgt viele Risiken, die etwa von Inkassounternehmen oder Abmahnanwälten ausgenutzt werden, um hohe Bearbeitungsgebühren und Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Viele Menschen begleichen solche Beträge aus Unwissenheit oder Scham. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Klärung.

 

 

Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.

Hintere Gasse 14

89522 Heidenheim

07321 – 35 72 0

 

www.Kanzlei-EL.de      info@Kanzlei-EL.de