Arbeitsrecht
Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. begleitet seit über 20 Jahren Mandanten in Fragen des Arbeitsrechts Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Erich Ehrlinger ist Fachanwalt für dieses Rechtsgebiet.
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Das Arbeitsrecht definiert die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder Tarifvertragsparteien. Zu den zentralen Themen zählen das Kündigungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeitnehmerschutzgesetze.
Besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzgesetz, insbesondere bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Auch die Bewertung von Arbeitszeugnissen und die Frage nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld spielen eine wichtige Rolle.
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Ein besonderes Merkmal dieses Verfahrens ist, dass die außergerichtlichen Kosten – also die Anwaltsgebühren – in der ersten Instanz jede Partei selbst trägt, unabhängig vom Verfahrensausgang.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Kosten. Das gilt auch für Beratungen des Anwalts in der Kanzlei, am Telefon oder schriftlich.
Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.
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