Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht Das Handelsrecht ist als Sonderprivatrecht speziell für Kaufleute konzipiert. Gemäß § 1 I HGB gilt jemand als Kaufmann, sobald er ein Handelsgewerbe betreibt. Die Vorschriften ergänzen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und nehmen durch ihre Spezialisierung eine besondere Stellung gegenüber den allgemeinen BGB-Regeln ein.
Das Gesellschaftrecht Im Vereinsrecht geht es darum, wie sich Personen für ein gemeinsames Ziel zusammenschließen, wobei neben den Vereinen auch Rechtsformen wie die KG, die GmbH oder die GmbH & Co. KG zu den bekannten Strukturen zählen.
Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll unterstützt Sie in Heidenheim und der Region bei allen rechtlichen Fragen. Wir beraten Sie auf der Ebene der Gesellschafter und Eigentümer wie auch unmittelbar für die Gesellschaft, wobei unser Tätigkeitsfeld die Gründung, alle Phasen des operativen Geschäftslebens sowie den Kauf oder Verkauf von Unternehmen abdeckt. Auch bei der Beendigung von Gesellschaften oder Fragen zur Insolvenz stehen wir Ihnen zur Seite.
Bei speziellen steuerlichen Fragen nutzen wir unser Netzwerk aus erfahrenen Steuerkanzleien.
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