Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht Das Handelsrecht bildet das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Laut § 1 I HGB gilt eine Person als Kaufmann, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt. Unter diesem Sonderprivatrecht versteht man jene privatrechtlichen Regeln, die exklusiv für bestimmte Gruppen von Bedeutung sind. Die Bestimmungen des Handelsrechts werden ergänzend zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angewandt und nehmen gegenüber den allgemeinen Vorschriften des BGB eine spezialisierte Stellung ein.
Das Gesellschaftrecht Das Vereinsrecht hingegen befasst sich mit privaten Zusammenschlüssen von Personen, die sich durch eine besondere Vereinbarung zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Zu den bekanntesten Formen gehören die KG, die GmbH, die GmbH & Co. KG sowie die Vereine.
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