Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Gemäß § 1 I HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Unter Sonderprivatrecht versteht man die
privatrechtlichen Vorschriften, die nur für bestimmte Personengruppen gelten. Die Vorschriften des Handelsrechts sind ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
anzuwenden und sind diesen gegenüber spezieller.
Das Gesellschaftrecht hingegen ist das Rechtsgebiet, dass sich mit privaten Personenvereinigungen befasst, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch besondere Vereinbarung
begründet werden. Die bekanntesten Formen sind die KG, GmbH, GmbH & Co.KG sowie die Vereine.
Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. bietet zu allen Themen sowohl auf Gesellschafter- / Eigentümerebene, wie auch auf Gesellschaftsebene beginnend von der Gründung, allen Themen
des „Lebens“ und der operativen Tätigkeit der Gesellschaft, des Kaufs- sowie des Verkaufs- von Gesellschaften und der Beendigung von Gesellschaften inkl. der Insolvenz kompetente Hilfe.
Zu speziellen steuerlichen Themen verfügen wir über einen Pool von erfahrenen Steuerkanzleien.
Kanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll.
Hintere Gasse 14
89522 Heidenheim
07321 – 35 72 0
www.Kanzlei-EL.de info@Kanzlei-EL.de
