Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen einer Privatperson, einem Privatunternehmen und dem Versicherer. Dieses Rechtsgebiet ist in weiten Teilen gesetzlich festgelegt.
Neben der Gebäude-, der privaten Haftpflicht- und der privaten Unfallversicherung gehört auch die Kfz-Haftpflichtversicherung in diesen Bereich.
Gerade bei der privaten Unfall- und der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen dem Geschädigten und der Versicherung, wenn die Versicherung den eingetretenen Schaden nicht vollständig bezahlt.
Immer wieder passiert es, dass im Rahmen eines Verkehrsunfalls der Unfallverursacher das Gefühl hat, die Versicherung auf der anderen Seite wolle ihn übervorteilen. Manchmal entsteht der Eindruck, der Unfall sei absichtlich provoziert worden, um später hohe Kosten abzurechnen.
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